Grill gut

Mit den ersten Sonnenstrahlen steigen sie wieder gen Himmel: die Rauchzeichen begeisterter Grillfreunde. Würstchen und Schweinebauch, Gemüse und Fisch – alles, was sich auf offener Flamme garen lässt, landet auf dem Rost. Ob die nötige Hitze von glühenden Kohlen, Gasflammen oder elektrischen Heizspiralen kommt, führt unter Experten zwar immer wieder zu Debatten. Entscheidend dürfte aber sein, dass schmeckt, was vom Grill kommt.

Dass es Unterschiede gibt zwischen Kohle, Gas und Strom, steht außer Frage. Mit einem Elektrogrill lässt sich nunmal nicht das typische Raucharoma erreichen, das Buchenholzkohlen dem Grillgut verleihen. Braun und knackig werden Würstchen indes auch auf Kontakt- oder Flächengrills mit Stromkabel. Das haben die Experten der Stiftung Warentest bei einem Vergleich mehrerer Elektrogrills ausgiebig getestet. Sparen sollte man beim Kauf nicht. Zum einen, weil sich die hochwertigeren Geräte als sparsamer erwiesen haben. Zum anderen sind die Elektrogrills der Oberklasse deutlich schneller heiß.

Bei der Frage, was gegrillt werden soll, sind die Deutschen eher traditionell veranlagt. Die klassische Rostbratwurst zählt seit jeher zum beliebtesten Grillgut. Dazu wird Kartoffel- oder Nudelsalat serviert. Möchte man etwas mehr experimentieren und nicht nur Wurst und Steaks auf dem Teller, gibt es sowohl im Internet als auch in einer Vielzahl von Büchern massig Rezepte. Gleiches gilt für die Salate und generell die Beilagen. Hier lohnt es sich, die alten Pfade zu verlassen und Neues zu probieren. Dadurch erhält der Grillspaß völlig neue Facetten. Was nicht heißen soll, dass Würstchen und Co. langweilig oder gar schlecht sind.

Damit das Grillvergnügen von Dauer ist, sollte man stets Vorsicht walten lassen. Es sind immer noch zu viele Grillunfälle, zu denen Rettungskräfte ausrücken müssen. Gerade bei offener Flamme ist ein Eimer mit Wasser ein simples Hilfsmittel, um im Fall der Fälle eingreifen zu können. Ärger und Probleme drohen allerdings auch von anderer Seite. Nachbarn könnten sich vom Rauch oder dem Krach belästigt fühlen. Das Mietrecht umfasst zwar keine eigenen Grill-Paragrafen. Dafür gibt es bereits mehrere Urteile. Alle haben einen gemeinsamen Tenor: Sie schränken ein, wie oft und wie lange gegrillt werden darf. Auf dem Balkon ist darüber hinaus – wenn überhaupt – nur ein Elektrogrill erlaubt. Informationen dazu finden sich im Mietvertrag und der dazugehörigen Hausordnung. Ansonsten gilt: Die Nachbarn früh genug informieren oder gleich mit einladen und es nicht übertreiben. Dann bleibt der Grillspaß ungetrübt.